Obwohl die EU schon viele Angelegenheiten, den Aufenthalt und die Arbeit im Ausland betreffend, geregelt hat, gibt es in vielen Ländern noch spezielle landestypische Regelungen.
Wenn man mehr als drei Monate in Schweden bleiben möchte, muss eine Meldung beim Einwanderungsbüro gemacht werden, mit dem Nachweis, dass man sich durch eine Arbeit versorgen kann.
Als Deutscher und damit EU-Bürger ist in Schweden allerdings keine Arbeitserlaubnis nötig.
In Schweden identifiziert sich jeder mit Hilfe einer Personennummer, die aus dem Geburtsdatum und vier weiteren Ziffern besteht und zur Beantragung von fast allem benötigt wird. Solch eine Nummer erhält jeder, der plant länger als ein Jahr in Schweden zu bleiben, über die Botschaften und Konsulate.
Neben den in Schweden besonders hohen Einkommenssteuern müssen fast keine anderen Abgaben an den Staat geleistet werden, da sämtliche Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber getragen werden. Nur die Rentenversicherung, die 7 % des Einkommens beträgt, ist zusätzlich zu zahlen. Die Einkommenssteuer ist in Schweden zweigeteilt: Die Kommunalsteuer beträgt unabhängig vom Einkommen in allen Gemeinden durchschnittlich 31 %; die staatliche Einkommenssteuer ist nach der Einkommenshöhe gestaffelt. Wer jährlich weniger als 34.120€ verdient, muss keine staatliche Steuer bezahlen. Darüber fallen 20 bis 25 % Steuern an.
Ausländische Spezialkräfte können unter Umständen eine besondere Besteuerung in Anspruch nehmen und die ersten drei Jahre nur drei Viertel ihres Einkommens besteuern. Bei einem Arbeitsaufenthalt von bis zu sechs Monaten gilt zudem ein begrenzter Steuersatz von 25 %. Alle, die länger als sechs Monate in Schweden arbeiten, werden schwedischen Arbeitnehmern gleich gestellt und müssen den vollen Steuersatz bezahlen.
Die Mehrwertssteuer beträgt in Schweden mit 25 % immer noch mehr als in Deutschland, ist allerdings für bestimmte Produkte herabgesetzt.