Einmal im Ausland arbeiten – für viele ein Traum. Völlig unkompliziert und verbunden mit unvergesslicher Natur ist dies in Schweden. Als Mitglied der EU gibt es kaum Einreisebeschränkungen, nach drei Monaten Aufenthalt muss nur ein Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Eine Arbeitserlaubnis ist nicht nötig, der Unterhalt muss jedoch gesichert sein.
Nähere Informationen unter dem Punkt Arbeitsrechtlicher Rahmen.